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Adel
Einst bestimmte der
Adel das politische, soziale und oft auch
kulturelle Geschehen im Land. Wer in eine adelige
Familie geboren wurde oder sich den Adel durch
Besitz oder Verdienst erworben hatte, besaß
Privilegien und beste Karrieremöglichkeiten. Doch
der Lauf der Geschichte brachte große
Veränderungen: Der Adel verlor an Bedeutung oder
wurde gar, wie im Osten, enteignet und vertrieben.
Heute leben die meisten Blaublütigen zurückgezogen
und nur die Regenbogenpresse bedient die Sucht der
Menschen nach dem alten Prunk und den Träumen aus
längst vergangenen Zeiten.
Adel früher
Schon lange hat der Adel in Europa an Macht und
Einfluss verloren, doch nach wie vor interessiert
sich die Öffentlichkeit für das Leben der
Mitglieder der Europäischen Königshäuser.
Hochzeiten, Todesfälle, Geburten und Ehe-Dramen
"bei Königs" füllen die Spalten der
Regenbogenpresse. Doch neben all dem Klatsch gibt
es noch eine andere, stillere Seite des Adels.
Menschen, die ihren Namen und ihre hohe Herkunft
in den Dienst der Gesellschaft stellen, wie etwa
im Malteser-Orden, oder ganz "normalen",
bürgerlichen Geschäften nachgehen.
Privilegien für Adelige
Adelig ist, wer in eine adelige Familie geboren
wurde oder sich den Adel durch Besitz oder
Verdienst erworben hat. Zunächst der Kaiser,
später auch König oder Herzog konnten in den
Adelsstand heben. Damit war eine Reihe von
Privilegien verbunden. Adelige mussten keine
Steuern zahlen. Im Gegenteil, sie hatten das
Recht, Abgaben und Dienste von Bauern
einzufordern. Adelige hatten gute
Karrieremöglichkeiten: Ihr Anspruch auf höhere
Beamten- und Offizierstellen wie auch das Recht
auf politische Mitwirkung erlaubten dem Adel seine
Vorrangstellung in der Gesellschaft zu erhalten
und auszubauen. Der Adel war es, der das
politische, soziale und in weiten Teilen auch das
kulturelle Geschehen im Land bestimmen konnte.
Absolutismus
Doch die Adels- und Ständeherrschaft nutzte ihre
Privilegien so intensiv aus, dass als Reaktion auf
die Schrankenlosigkeit vieler Fürsten eine
straffere Zusammenfassung des Staates durchgeführt
wurde: Der Absolutismus wurde zur vorherrschenden
Regierungsform des 17. und 18. Jahrhunderts. An
der Spitze stand der absolute Monarch von
Gottesgnaden, der nun alle Staatstätigkeiten
ausübte. Doch lange konnte sich auch der
Absolutismus in seiner rigiden Ausprägung nicht
halten: Mit der Säkularisierung und Aufklärung
verschwand mehr und mehr der Glaube an das
Gottesgnadentum des Herrschers. Und so wurde aus
dem Absolutismus ein "aufgeklärter" Absolutismus.
Religiöse Toleranz, humanisiertes Strafrecht und
ein staatlich organisiertes Bildungswesen wurden
eingeführt. Absolutistisch blieb eines: die
Untertanen hatten im Staat kein
Mitbestimmungsrecht. Erst im Lauf des 19.
Jahrhunderts wurde die absolutistische Monarchie
durch die konstitutionelle Monarchie ersetzt. Nach
der Novemberrevolution 1918 dankte der Deutsche
Kaiser ab. An die Stelle der Monarchie trat die
Weimarer Republik. Der Adel büßte an Macht und
Einfluss ein: Nach 1919 behielten die Adeligen in
Deutschland ihren Titel lediglich als
Namensbestandteil. Auch in anderen Ländern hatten
gesellschaftliche Umwälzungen Folgen für den Adel:
In Österreich wurde der Titel gänzlich
abgeschafft. Und dort, wo die Kommunisten die
Macht übernahmen, wurde der Adel ausgerottet und
vertrieben. In Großbritannien dagegen blieb dem
Adel gesellschaftlich-politischer Einfluss
erhalten.
Adel ist nicht gleich
Adel
Zunächst unterscheidet man innerhalb des Standes
zwischen Hochadel und Niederadel. Dem Hochadel im
Heiligen Römischen Reich gehörten Kaiser und
Könige sowie geistliche und weltliche Fürsten an.
Kennzeichnend für den Hochadel war, dass er
Regierungsaufgaben wahrnahm. Zum Niederadel
zählte, wer aus anerkannten Adelsfamilien
außerhalb des Kreises des Hochadels kam. Zum
Niederadel gehört auch der Uradel, das sind
adelige Familien, deren Adel vor dem 13. bzw. 14.
Jahrhundert nachweisbar ist. Der Briefadel wird
ebenfalls dem Niederadel zugerechnet. Briefadel
wurde erstmals 1360 von einem deutschen Kaiser
verliehen.
Kaiser - der Name ist
Programm
Die höchste politische Würde jedoch war die des
Kaisers. Ihn gab es schon im römischen Weltreich.
Der Personenname Julius Cäsar war der Ursprung des
Titels. Bereits die Griechen nannten Julius Cäsar
"Kaisar". Da das römische Reich ein Weltreich war,
und der Name "Kaiser" für einen mächtigen,
erfolgreichen Herrscher eines Weltreiches stand,
wurde der Name Programm. Die Franken haben lange
nach dem Untergang des römischen Reiches in Europa
das Kaisertum wieder aufleben lassen. Bis 1918 gab
es einen "Deutschen Kaiser", der zum Hochadel und
den Fürsten gezählt wurde.
König - Zank um die
Titel-Verleihung
Der König begleitete die zweithöchste Würde im
Staat. Sein Name leitet sich vom althochdeutschen
"Chunni" ab, was übersetzt "Geschlecht" heißt. Die
Königswürde war bei allen germanischen Völkern
erblich. Wer den Königstitel verleihen durfte, war
immer wieder Zankapfel zwischen dem weltlichen
Deutschen Kaiser und dem Papst. Im Deutschen
Kaiserreich gab es bis 1918 vier Königreiche:
Preußen, Sachsen, Bayern und Württemberg.
Gegenüber den übrigen Fürsten hatten die Könige
das Privileg adeln zu dürfen.
Herzog - mit dem Privileg
zu adeln
Zur Fürstengruppe zählte auch der Herzog. Sein
Name leitet sich aus dem Lateinischen "Dux" ab. In
Germanien war der Herzog ein Heerführer. Im
Frankenreich hatte er seine Position zwischen dem
König und den Grafen. Ein Herzog stand mehreren
Grafschaften vor. Herzöge und auch Großherzöge
hatten das Privileg adeln zu dürfen.
Fürst - heute nur noch
ein Namensteil
Der Fürst, abgeleitet vom althochdeutschen "Furisto",
zählte ebenfalls zur herrschaftlichen
Führungsschicht eines Volkes. Hierbei wurde
unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen
Fürsten. Zu den geistlichen Fürsten zählten
Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte aus Reichsabteien.
Unter weltlichen Fürsten verstand man Mark- oder
Pfalzgrafen oder die Kurfürsten. Den Kurfürsten
kam ab dem 13. Jahrhundert eine besondere Rolle
zu: In der goldenen Bulle von 1356 wurde ihnen das
Privileg der Königswahl verliehen. Noch heute gibt
es einige Fürstenhäuser in Deutschland, die jedoch
seit 1918 den Fürstentitel nur noch als
Namensbestandteil tragen.
Graf - ein Beamter
Graf kommt von "gráphein" und heißt schreiben.
Schon in der Bezeichnung war damit ein Amt
festgelegt. Der Graf wurde ursprünglich vom König
oder Fürsten als dessen Beamter ernannt. Seine
Arbeit bestand meist darin, königliche Gewalt wie
Verwaltungs-, Rechts-, Finanz- und Wehrdienst
durchzusetzen. Für seine Dienste erhielt er
Ländereien und besondere Vorrechte. Später wurde
der Grafentitel auch ohne Bindung an ein Amt
vergeben.
Freiherr - der "wahrhaft
freie Mann"
Der Freiherr gehörte dem niederen Adel an. Im
Gegensatz zum abhängigen Bauern hatte man es bei
einem Freiherrn mit einem "wahrhaft freien Mann"
zu tun. Der Titel wurde hauptsächlich in
Österreich vergeben, in Norddeutschland findet man
ihn kaum. Im Deutschen Kaiserreich war die
Verleihung an ein gewisses Vermögen bzw. Einkommen
geknüpft. Der Freiherr war der letzte titulierte
Adelige.
Untitulierte - weder Graf
noch Freiherr
Der Eindruck, dass nun alle Adeligen genannt sind,
trügt: Die meisten Adeligen sind bis jetzt noch
nicht erwähnt, es sind die sogenannten
"Untitulierten" aus dem Niederadel, Adelige, die
keinen Grafen oder Freiherrn im Namen tragen,
sondern einfach ein "von" oder ein "von und zu"
oder auch ein "am" oder ein "vom". Und dann sind
da noch die Familien die, obwohl sie adelig sind,
gar kein Adelszeichen führen. |